Hilfe Arcor macht große Schwierigkeiten. Anwalt einschalten?

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Hilfe Arcor macht große Schwierigkeiten. Anwalt einschalten?

Beitrag von gutschein »

Hallo zusammen,

ich hatte am 04.08 2006 bei dem Telefonbetreiber Arcor angerufen und mich bezüglich der Telefon- u. Internetflat beraten zulassen. Dabei habe ich explizit nachgefragt ob mit dem Pauschalpreis von 44,85€ alles abgedeckt ist und ich somit auch nichts mehr an die Telekom zahlen muss. Dies bestätigte der Mitarbeiter. Dennoch habe ich nochmals die Kundenberatung kontaktiert um mich wirklich abzusichern. Ich habe dem Kundenberater von Arcor (Herr Bauer am 09.06.2006) auch mein Kündigungsschreiben vorgelesen und ihn gefragt warum ich folgenden Satzt noch dazuschreiben müsse.

Mein DSL-Anschluss soll unverändert bestehen bleiben und ist somit nicht Bestandteil dieser Kündigung.
Auch hierauf versicherte mir der Kundenberater, dass ich wirklich nichts mehr an die Telekom zu zahlen habe.

Also Vertrag unterschrieben und Arcor zugeschickt. Gleichzeitig bei der Telekom gekündigt. Am nächsten Tag rief ein Telekommitarbeiter an und wollte wirklich wissen ob ich gekündigt habe, da Arcor scheinbar manchmal ohne Wissen der Kunden selbständig diese bei der Telekom kündigt. Bei diese Gespräch gab mir dann der Mitarbeiter zu verstehen dass ich noch weiterhin ca 23.60€ an die Telkom (ISDN-Grundgebühr) zahlen muss.
Jetzt müsste ich dann mehr zahlen als zuvor.

Daraufhin habe ich dann gleich wieder bei Arcor gekündigt und mich über den Herrn Bauer sowie den Mitarbeiter der mir den Vertrag per Mail zugeschickt hat beschwert.
Arcor will jetzt weder einen Herrn Bauer, noch aufgrund der Vertragsnummer den Sachbearbeiter der mir den Vertrag zugeschickt hat ermitteln können.
Komisch .

Der Hammer ist aber das Schreiben was ich gestern bekommen habe.
:evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil:
Sie haben Ihren Auftrag widerrufen.
Leider können wir Ihren Widerruf nicht berücksichtigen, da Sie Ihren Auftrag im Fachnadel erteilt haben und Ihnen daher ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht zusteht.

Sie haben die Möglichkeit das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen schriftlich zu kündigen
@Alle
- Kennt sich da irgend jemand mit aus? Ist das rechtens was Arcor hier durchziehen will?
- Ist ein Vertrag über Telefon mit einem Fachhandelvertrag gleichzusetzen?
- Was ist dann der Unterschied zwischen Hautürgeschäften?


Wäre um Tipps für weiteres Vorgehen sehr sehr dankbar.
Vielen dank
Frank
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Echidna
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Beitrag von Echidna »

Auch Verträge über Dienstleistungen sind Fernabsatzverträge im Sinne des § 312b BGB. Dem Verbraucher steht bei solchen Verträgen ein Widerrufsrecht zu. Voraussetzung ist, dass der Vertrag über Fernkommunikationsmittel zustande gekommen ist (Telefon, e-mail, Fax, Internet). Ob das bei Dir zutreffend ist solltest Du mit einem Anwalt Deines Vertrauens besprechen.

Ein Fernabsatzvertrag ist kein Haustürgeschäft, denn an der Haustür ist es ja gerade zu einem persönlichen Kontakt gekommen. Die Widerrufsmöglichkeit gibt es aber in beiden Fällen.

Gruß

Echidna
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Beitrag von gutschein »

Hallo Echidna,
Echidna hat geschrieben:Auch Verträge über Dienstleistungen sind Fernabsatzverträge im Sinne des § 312b BGB. Dem Verbraucher steht bei solchen Verträgen ein Widerrufsrecht zu. Voraussetzung ist, dass der Vertrag über Fernkommunikationsmittel zustande gekommen ist (Telefon, e-mail, Fax, Internet). Ob das bei Dir zutreffend ist solltest Du mit einem Anwalt Deines Vertrauens besprechen.
Echidna
Ja, wir habe nur über Telefon und Fax kommuniziert
Echidna hat geschrieben: Ein Fernabsatzvertrag ist kein Haustürgeschäft, denn an der Haustür ist es ja gerade zu einem persönlichen Kontakt gekommen. Die Widerrufsmöglichkeit gibt es aber in beiden Fällen.

Vielen Dank, das beruhigt schon mal.

Aber was meinen die mit Fachhandel?
Ich hab halt nur die Nummer angerufen, die in der Werbung gezeigt wurde.

Sie haben Ihren Auftrag widerrufen.
Leider können wir Ihren Widerruf nicht berücksichtigen, da Sie Ihren Auftrag im Fachnadel erteilt haben und Ihnen daher ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht zusteht.
Vielen Dank
Frank
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Beitrag von Echidna »

Das solltest Du mit einem Anwalt klären. Ich darf und werde hier keine Rechtsberatung machen. Sorry.

Gruß

Echidna
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Beitrag von gutschein »

.
Werde morgen mal bei meinem Rechtschutz nachfragen.
Bisher benötigte ich zum Glück noch keinen Anwalt.

Dennoch vielen herzlichen Dank
Frank
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Beitrag von gutschein »

Hallo zusammen,

wolle nur nochmal kurz berichten.

Nach dem ich beim Anwlat war, räumte Arcor schriftlich ein,
dass ihnen ein Fehler unterlaufen sei.
Jedoch wurde die Kündigung erst nach dem 3 Einschreiben angenommen.

Nun dachte ich sei alle i.o.. Von wegen.
Arcor gibt mir meinen Prot nicht frei, so dass ich bei T-online kein neuen Vertrag abschließen kann.
Des Weiteren buchten die Ar...... nun noch 58 Euro von meine Konto ab.
Jetzt liegt das ganze wieder beim Anwalt.


Was soll man von so einem Verein nur halten

ciao
gutschein
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stefant
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Beitrag von stefant »

Bei Arcor kenne ich Leute, die entweder absolut begeistert sind oder nur Probleme haben und so schnell wie möglich wieder raus wollen aus dem Vertrag. Dazwischen gibt es nichts. Leider scheinst Du zur zweiten Kategorie zu gehören. Bei Abbuchung kann man sich aber das Geld doch zurücküberweisen lassen. Das ärgerlichste aber neben dem Geld ist der unnötige Zeitaufwand und der Ärger, den man hat.
Grüsse aus dem Schwabenland
Stefan
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