mavoe hat geschrieben:Aber mal im Ernst, ist denn Aquasoft nicht geschützt? Oder bezieht sich das Schützen dann
nur auf Software mit gleichem Namen?
Oder ist nur das Logo an sich geschützt (grafisch gemeint) ?
Das Markenrecht ist äusserst komplex und ohne anwaltliche Beratung für einen Laien kaum zu durchblicken. Fallstricke gibt es nämlich eine ganze Reihe. Wo will man eine Marke schützen lassen? Nur in Deutschland, europaweit oder weltweit? Was will man schützen lassen? Möglich sind z.B. Worte oder Namen, Buchstaben oder Zahlenkombinationen (z.B. BMW 530tdi), Farben / Farbkombinationen (z.B. Telekommagenta), Bilder / Logos, Hörzeichen (z.B. das Telekomklingeln), Verpackungen / Ausstattungen oder gar dreidimensionale Gestaltungen. Soll eine Wortmarke, eine Bildmarke oder eine Wortbildmarke eingetragen werden. Näheres findet Ihr - wie immer - bei
www.wikpedia.de oder z.B.
www.markenlexikon.com.
Ganz wichtig sind die unterschiedlichen Klassen. Davon gibt es mehr als 40. Der Markenschutz greift bei Verwechselungsgefahr. Will jemand z.B. einen Teeladen aufmachen mit dem Namen Teekanne und einem solchen Logo, wird er mit Sicherheit unfreundliche Post vom gleichnamigen Teehersteller bekommen. Hier gilt, wer zuerst kommt, hat die Rechte. Hat man den Markenschutz für den Namen im Bereich Software, ist der Name nicht automatisch für Kinderspielzeug gesperrt. Hier gibt es kaum Verwechselungsgefahr. Unter dem Namen Bounty gibt es z.B. einen Schokoriegel und Papiertücher --> keine Verwechslungsgefahr.
Wer übrigens geschütze Begriffe verwendet, der kann teuer abgemahnt werden. Kuriose Beispiele für dieses moderene Raubrittertum findet Ihr
www.rettet-das-internet.de. Krasses Beispiel: Gleich Hunderte von Abmahnungen wurden von "T-Online" an die Inhaber von Domains, die das markenrechtlich geschützte "T" enthielten, versandt. Opfer waren u. a. T-Box, T-Stube, T-Onleine usw. Streitwert jeweils 100 000 Euro Abmahngebühren: über 1000 Euro