!!!!! Neues Aquasoft-Produkt !!!!!

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mavoe
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!!!!! Neues Aquasoft-Produkt !!!!!

Beitrag von mavoe »

Hallo Ihr Alle,

Vorab-Information nur hier im Forum :!:
------------------------------------------------------------------------
Es wird eine neue Produktausrichtung der Firma Aquasoft geben.
Hier eines der ersten Bilder exklusiv für Euch:

Weitere Informationen gibt es in wenigen Tagen.

Gruß
Matthias
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Virginizer
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Beitrag von Virginizer »

Hallo Matthias!
Wo hast Du denn die Information aufgegabelt? Wie schön, daß sich deine Kinder dann auch an "Aquasoft" beteiligen können.
Schön auch, dich wieder hier im Forum zu sehen. Wir haben dich während deines Urlaubs schon vermißt.

Liebe Grüße
Karin
Gruß
Peter R.

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andy
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Beitrag von andy »

Hallo zusammen und ein gutes neues Jahr

Ich bin mir nicht sicher ob dies ein Scherz von Matthias ist oder ob er wirklich Informationen in diese Richtung hat. Hier gibt es aber mehr Informationen zu diesem Produkt

http://www.schulranzenbasar.de/start.ht ... pt_62.html

und danach wäre Aquasoft nur eine Bezeichnung für ein Produkt.

Gruss
Andy
Der billigste Spitzencomputer sitzt immer noch zwischen deinen Ohren
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mavoe
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Beitrag von mavoe »

Hallo Ihr Alle,

das war natürlich ein Scherz mit der geheimen Information :mrgreen:
Aber Ihr seht, Aquasoft ist überall!
Meine Tochter hat nun auch Aquasoft zu Weihnachten bekommen, aber diesmal nicht als DOWNLOAD :P

Aber mal im Ernst, ist denn Aquasoft nicht geschützt? Oder bezieht sich das Schützen dann
nur auf Software mit gleichem Namen?
Oder ist nur das Logo an sich geschützt (grafisch gemeint) ?

liebe Grüße an Euch Alle
Matthias
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stefant
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Beitrag von stefant »

mavoe hat geschrieben:Aber mal im Ernst, ist denn Aquasoft nicht geschützt? Oder bezieht sich das Schützen dann
nur auf Software mit gleichem Namen?
Oder ist nur das Logo an sich geschützt (grafisch gemeint) ?

Das Markenrecht ist äusserst komplex und ohne anwaltliche Beratung für einen Laien kaum zu durchblicken. Fallstricke gibt es nämlich eine ganze Reihe. Wo will man eine Marke schützen lassen? Nur in Deutschland, europaweit oder weltweit? Was will man schützen lassen? Möglich sind z.B. Worte oder Namen, Buchstaben oder Zahlenkombinationen (z.B. BMW 530tdi), Farben / Farbkombinationen (z.B. Telekommagenta), Bilder / Logos, Hörzeichen (z.B. das Telekomklingeln), Verpackungen / Ausstattungen oder gar dreidimensionale Gestaltungen. Soll eine Wortmarke, eine Bildmarke oder eine Wortbildmarke eingetragen werden. Näheres findet Ihr - wie immer - bei www.wikpedia.de oder z.B. www.markenlexikon.com.

Ganz wichtig sind die unterschiedlichen Klassen. Davon gibt es mehr als 40. Der Markenschutz greift bei Verwechselungsgefahr. Will jemand z.B. einen Teeladen aufmachen mit dem Namen Teekanne und einem solchen Logo, wird er mit Sicherheit unfreundliche Post vom gleichnamigen Teehersteller bekommen. Hier gilt, wer zuerst kommt, hat die Rechte. Hat man den Markenschutz für den Namen im Bereich Software, ist der Name nicht automatisch für Kinderspielzeug gesperrt. Hier gibt es kaum Verwechselungsgefahr. Unter dem Namen Bounty gibt es z.B. einen Schokoriegel und Papiertücher --> keine Verwechslungsgefahr.

Wer übrigens geschütze Begriffe verwendet, der kann teuer abgemahnt werden. Kuriose Beispiele für dieses moderene Raubrittertum findet Ihr www.rettet-das-internet.de. Krasses Beispiel: Gleich Hunderte von Abmahnungen wurden von "T-Online" an die Inhaber von Domains, die das markenrechtlich geschützte "T" enthielten, versandt. Opfer waren u. a. T-Box, T-Stube, T-Onleine usw. Streitwert jeweils 100 000 Euro Abmahngebühren: über 1000 Euro
Grüsse aus dem Schwabenland
Stefan
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Fläcky
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Beitrag von Fläcky »

@Maove,@stefant,

Dazu ein kleines Beispiel:

In unserer Ortschaft ist seit über 100 Jahren eine Kaffeerösterei Ferrari. Ihr habt richtig gelesen. Der Gründer ist eingewanderter Italiener und seit annähernd 100 Jahren Schweizer Bürger. Der über 70-jährige Inhaber hat seinen Neffen am Geschäft beteiligt. Vor ca 5 Jahren hat der Neffe nun für die Firma eine Internetseite erstellt und nach wenigen Wochen hatte er von Rechtsanwälten aus Italien "Ferrari" einen Klage am Hals. Resultat: Alle Geschäftsdrucksachen und der Name Ferrari mussten geändert werden, denn der Kleinbetrieb kam nicht gegen den "Markenriesen" an. Obwohl er seit mehr als 100 Jahren mit seinem eigenen Namen für Kaffee aus der eigenen Holzofenrösterei in der ganzen Schweiz bekannt ist.

MfG Fläcky
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