in Münster.
Gruß
KE

Es ist so vieles verboten, wird aber trotzdem getan. Sonst hätten die Strafverteidiger keine Arbeit.KE hat geschrieben:Echidna ! Du als regelmäßiger Zoobesucher solltest
doch das Fütterungsverbot kennen !![]()
Reine Schutzbehauptung! Der Blick des Tieres spricht für sich .. und gegen Dich!KE hat geschrieben:Nein, der Affe guckt erst so melancholisch, seit ich
einen Rahmen um das Bild gezogen habe.![]()
Du willst doch nicht behaupten, Du seist fahrlässig über den Zaun gestiegen und nur aufgrund der gesellschaftlichen Umstände gezwungen gewesen, der geschundenen Kreatur mit roher Gewalt die ebenso rohe Banane aus der Hand zu reißen. Und jetzt noch dreist leugnen...KE hat geschrieben:Aber so sind die Juristen. Immer erst mal Absicht
oder Schuld unterstellen.![]()
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