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Kassenzettel und Verpackung immer aufbewahren?

Verfasst: Sa Feb 24, 2007 12:21
von gutschein
Hallo zusammen,

ich hatte diese Woche Stern TV gesehen. Da kam u.a. ein Anwalt, der "Populäre Rechtsirrtümer II" erläuterte.


Ralf Höcker sagte er, dass man ein Produkt ohne Kassenzettel im Garantiefall ersetzt bekomm muss, wenn man einen Zeugen vorweisen kann, der beleget, dass man das PRodudukt in dem entsprechenden Geschäft gekauft hat.
Ein Kassennbon ist nicht nötig, wenn andere Beweise für den Kauf bei einem bestimmten Händler vorliegen. Wer im Geschäft Ware kauft, kann sie noch bis zu zwei Jahre nach dem Kauf zurückbringen, wenn sie mangelhaft ist. Als Beweis für einen Kauf kann beispielweise eine Aussage eines Zeugen dienen, welcher beim Einkauf anwesend war. Wer mit EC- oder Kreditkarte zahlt, kann auch mit einerm Kontoauszug den Kauf nachweisen


Frage 1.
Weiß jemand den Paragraphen auf den man sich da beziehen kann?




Frage 2
Weiß jemand wie das mit den VErpackungen aussieht?
Muss man die wirklich 2 Jahre lang im Keller aufbewahren?


Vielleicht ist das für den ein oder anderen auch interessant.
Quelle:
http://www.stern.de/tv/sterntv/582988.html?nv=cp_L2_


Gruß
Gutschein

Verfasst: So Feb 25, 2007 16:07
von Erhard
Hallo gutschein,

mit Rechtsauskünften ist das hier "so 'ne Sache", aber da Deine Frage nicht einzelfallbezogen ist, sondern allgemein gilt, hier in Kurzform:

Wenn ich Dir Vorschriften des BGB nenne, nutzt es Dir nicht viel, ohne den allgemeinen Teil zum Vertragsabschluss zu kennen. Aber Kaufvertrag und Mängelhaftung findest Du in §§ 433 ff BGB.

Im Prinzip ist es richtig, dass man keine Kaufquittung benötigt, man muss nur den Vertragsabschluss beweisen und damit geht's los. Schriftform ist für den Vertragsabschluss in der Regel nicht erforderlich. Kommst Du in irgendeinen Laden, wo man sich nicht an Dich und den Kauf erinnert, wird man den Kaufbeleg als Urkundsbeweis verlangen. Hast Du das nicht, wird man Dir den Kauf zunächst nicht glauben nach dem Motto: Da könnte ja jeder kommen. (Und da gibt es jede Menge ganz linke Käufer.) Tja und dann fang mal mit anderen Beweisen an. Glaubt man dem mitgebrachten Zeugen etc. ? Wahrscheinlich nicht. OK, dann kannst Du klagen, aber Du mussst sehen, dass dann der Beweis auf andere Weise gelingt, z. B. auch Zeugen, und das Gericht dem glaubt. Dann ist der Vertragsabschluss nachgewiesen.

Es ist nicht erforderlich, dass die Verpackung solange aufgehoben werden muss.

Gruß Erhard

Re: Kassenzettel und Verpackung immer aufbewahren?

Verfasst: So Feb 25, 2007 23:28
von stefant
gutschein hat geschrieben: Frage 2
Weiß jemand wie das mit den VErpackungen aussieht?
Muss man die wirklich 2 Jahre lang im Keller aufbewahren?
Ist nicht notwendig und kann auch nicht verlangt werden. Kauf Dir eine neue Ausrüstung: Rechner, Monitor (die alten Röhrenteile sind jetzt richtig billig!) und Drucker. Wo soll jemand in einer kleinen 2 Zimmerwohnung die Kartons zwei Jahre lang lagern? Und dazu noch die Kartons von der Stereoanlage, vom Fernseher, vom Toaster, von der Mikrowelle ..... Nur wenn du das Teil nach einer Woche ohne Karton zurückgeben willst, dürfte das auch Probleme stoßen.

Re: Kassenzettel und Verpackung immer aufbewahren?

Verfasst: Mo Feb 26, 2007 8:33
von KlaWeLi
stefant hat geschrieben:Nur wenn du das Teil nach einer Woche ohne Karton zurückgeben willst, dürfte das auch Probleme stoßen.
Ich hatte mir kürzlich eine Lasermaus gekauft, die leider schon nach einer Woche den Geist aufgab. Da ich den Karton schon direkt beim Kauf im Geschäft entsorgt hatte, mußte ich alles "nackt" zurückgeben. War aber kein Problem.

Verfasst: Mo Mär 05, 2007 9:40
von gutschein
Hallo Erhard,


vielen Dank für die Info
Erhard hat geschrieben:Hallo gutschein,

mit Rechtsauskünften ist das hier "so 'ne Sache", aber da Deine Frage nicht einzelfallbezogen ist, sondern allgemein gilt, hier in Kurzform:
Gruß Erhard
Warum eigentlich? Ist das eher geschäftsschädigent oder schlicht weg nicht erlaubt?

Danke
gutschein

Verfasst: Mo Mär 05, 2007 10:36
von Echidna
Das Rechtsberatungsgesetz erlaubt nur bestimmten Personen die konkrete Rechtsberatung (Rechtsanwälte, Verbraucherverbände, Steuerberater etc.). Die Abgrenzung allgemeine Auskunft/Einzelfall kann manchmal schwierig sein.

Von daher finde ich es sehr in Ordnung, wenn man mit solchen Fragen zurückhaltend umgeht. Wir wollen AS ja nicht der Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung aussetzen.

Gruß

Echidna

Verfasst: Di Mär 06, 2007 16:06
von gutschein
Vielen Dank für die Info
Frank