ich hatte diese Woche Stern TV gesehen. Da kam u.a. ein Anwalt, der "Populäre Rechtsirrtümer II" erläuterte.
Ralf Höcker sagte er, dass man ein Produkt ohne Kassenzettel im Garantiefall ersetzt bekomm muss, wenn man einen Zeugen vorweisen kann, der beleget, dass man das PRodudukt in dem entsprechenden Geschäft gekauft hat.
Ein Kassennbon ist nicht nötig, wenn andere Beweise für den Kauf bei einem bestimmten Händler vorliegen. Wer im Geschäft Ware kauft, kann sie noch bis zu zwei Jahre nach dem Kauf zurückbringen, wenn sie mangelhaft ist. Als Beweis für einen Kauf kann beispielweise eine Aussage eines Zeugen dienen, welcher beim Einkauf anwesend war. Wer mit EC- oder Kreditkarte zahlt, kann auch mit einerm Kontoauszug den Kauf nachweisen
Frage 1.
Weiß jemand den Paragraphen auf den man sich da beziehen kann?
Frage 2
Weiß jemand wie das mit den VErpackungen aussieht?
Muss man die wirklich 2 Jahre lang im Keller aufbewahren?
Vielleicht ist das für den ein oder anderen auch interessant.
Quelle:
http://www.stern.de/tv/sterntv/582988.html?nv=cp_L2_
Gruß
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