Video - Gesichter verpixeln wegen DSGVO

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Alexander
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Video - Gesichter verpixeln wegen DSGVO

Beitrag von Alexander »

Ich habe vor ein paar Tagen Fotos und Videos auf einer Geburtstagsparty zum 50. Geburtstag gemacht.
Jetzt gab es auf der Party einen Gast, der mich fürchterlich angefahren hat und mich fragte ob ich schon einmal etwas
von DSGVO gehört habe, natürlich habe ich und er wollte aus allen Bildern unkenntlich gemacht werden.
Ok, bei Fotos kein Problem, er hat jetzt einen schwarzen Kopf und statt rotem Pullover einen in lila.

Jetzt meine Frage
Was kann ich mit Stages mit einem Video tun? Ausschneiden der Szene ist klar. Kann ich auch das Gesicht unkenntlich
wie z.B. verpixeln, machen oder irgendetwas über das Gesicht der betroffenen Person legen?

Gibt es so etwas, wie hier gezeigt wird, auch in Stages 10
https://www.heise.de/video/artikel/Gesi ... 26537.html
Zuletzt geändert von Alexander am Mo Dez 17, 2018 15:22, insgesamt 2-mal geändert.
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Kerstin Thaler
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Re: Video - Gesichter verpixeln wegen DSGVO

Beitrag von Kerstin Thaler »

Eine Möglichkeit wäre, das Video in ein Kapitel zu legen, in die 2. Spur einen "Maskierten Weichzeichner" (unter Live-Effekte / Video-Effekte) und in dessen Maskenteil z B. eine Kreismaske (unter Masken...). Die Dauer des Maskenbildes dann an die Dauer des Videos anpassen und den Positionsrahmen des Weichzeichners passend zur Kopfgröße verkleinern. Dann entsprechend der Bewegung des Kopfes dem Weichzeichner einen Bewegungspfad geben. Den Weichzeichner je nach Bedarf verstärken.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Thaler
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kladdi
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Re: Video - Gesichter verpixeln wegen DSGVO

Beitrag von kladdi »

Hallo Alexander,

der Ansatz von Frau Thaler klingt sicher interessant, erscheint mir aber recht aufwändig. Ich würde mir da doch etwas auf der Videoebene vorstellen. Es gibt sicher Forenten hier, die sich damit gut auskennen. Eigentlich erscheint mir das als etwas Alltägliches.

Gruß,
Kladdi
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Re: Video - Gesichter verpixeln wegen DSGVO

Beitrag von Goldstück »

Hallo Alexander,

da schießt wohl einer über das Ziel hinaus. Eine Geburtstagsparty gehört zum privaten Bereich, und ich nehme nicht an, dass Du den Film öffentlich vorführen willst.

Zum 'Privatbereich' heißt es in des DSVGO:

Die DSGVO findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • durch natürliche Personen
  • zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten (vgl. Art. 2 Abs. 2 DSGVO)
Persönliche oder familiäre Tätigkeiten sind anzunehmen, wenn die Tätigkeiten ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit sind.
Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/
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